FAQs

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Haben Sie eine Frage zur Nah- bzw. Fernwärme oder zu unseren Leistungen und Preisen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Wärmeversorgung. Wenn Sie weitere Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

FAQ

Welche Vorteile bietet Nah- bzw. Fernwärme?

Nah- bzw. Fernwärme von der Wärmeversorgung Schenefeld hat viele Vorteile. Sie ist umweltfreundlich, wirtschaftlich, sicher und bietet Ihnen Freiraum.

Umweltfreundlich: Wir erzeugen die Wärme vorwiegend in modernen und effizienten Anlagen, wie zum Beispiel Blockheizkraftwerken. Dadurch können sowohl Kohlendioxid-Emissionen(CO 2 ) als auch erhebliche Mengen an Schwefeldioxid, Feinstaub und Stickoxiden vermieden werden. Durch die Nutzung von Biogas und industrieller Abwärme – zum Beispiel aus Müllverbrennungsanlagen – kann dieser Effekt noch gesteigert werden.

Wirtschaftlich: Als Fern- bzw. Nahwärmekunde brauchen Sie nicht in eine eigene Feuerungsanlage investieren. Außerdem fallen keine Kosten für Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung oder Schornsteinfeger an.

Sicherheit: Mit unserem 24-Stunden-Service und der Betriebssicherheit in unseren Anlagen bieten wir Ihnen höchste Versorgungssicherheit – 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.

Freiraum: Sie brauchen sich nicht mehr um eine eigene Feuerungsanlage, Brennstoffbeschaffung und die Wartung zu kümmern. Ihren Heizkessel oder die Ölheizung ersetzen wir durch eine platzsparende Hausübergabestation.

Was kostet Nah- bzw. Fernwärme?

Die Preise für Nah- bzw. Fernwärme variieren je nach Versorgungsgebiet. Wärmenetze können in ihrer Struktur sehr unterschiedlich sein. So gibt es zum Beispiel in Kiel das große Fernwärmenetz der Stadtwerke, das über ein Kohlekraftwerk Wärme in das Netz einspeist und so einen großen Anteil der Bevölkerung versorgt. Die Wärmeversorgung Schenefeld betreibt vor allem kleinere und mittlere Wärmenetze für kleinere Städte oder gar Stadtteile bzw. Wohngebiete. Dabei kommen unterschiedliche Techniken zur Wärmeproduktion zum Einsatz. So kann die Wärme zum Beispiel über einen einfachen Heizkessel mit Erdgas erzeugt werden oder über ein Blockheizkraftwerk mit Biogas, Bioerdgas oder Erdgas. Teilweise wird Abwärme von Industrieunternehmen in das Netz eingespeist. Entsprechend variieren die Preise, aber auch der Primärenergiefaktor. Über die Möglichkeiten und Kosten der Wärmeversorgung bei Ihnen vor Ort informiert Sie unser Vertrieb.

Was ist der Primärenergiefaktor und was sagt er aus?

Jeder Energieträger, wie zum Beispiel Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein niedriger Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen.

Was ist der Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Wärme. Der Wärmeverbrauch wird über einen Wärmemengenzähler in der Hausübergabestation gemessen. Im Arbeitspreis sind die Brennstoffkosten für die Erzeugung der Wärme enthalten.

Wie wird die verbrauchte Wärmemenge gemessen?

Gemessen wird die verbrauchte Wärmemenge in MWh. Die Differenz aus Vorlauf- und Rücklauftemperatur plus Durchflussmenge in m³ sind für das Rechenwerk notwendig, um den Verbrauch in MWh zu ermitteln.

Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis deckt die Investitions- und Instandhaltungskosten von Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlagen ab. Bis zu einer Anschlussleistung von 15kW wird er pauschal pro Hausanschluss berechnet.

Was ist der Leitungspreis?

Der Leistungspreis ist ein Grundpreis, der die Investitions- und Instandhaltungskosten von Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlagen abdeckt. Der Leistungspreis wird entsprechend der eingestellten Wärmeleistung berechnet, welche nach den Ansprüchen der Kunden eingestellt und in kW oder Liter angegeben wird.

Welche Leistung wird benötigt?

Die benötigte Leistung für Ihre Heizungsanlage ermittelt Ihr Heizungsbauer bzw. Energieberater (Wärmebedarfsberechnung). Denn dieser kennt alle benötigten Faktoren, die für die Ermittlung der Leistung benötigt werden, z.B. Größe des Hauses (Wohnfläche), Art der Dämmung und Fenster, Personenanzahl, nur Raumheizung oder auch Warmwasserbereitung.

Was ist der Verrechnungspreis?

Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Ablesung und Rechnungserstellung. Er wird als Fixbetrag pro Wohneinheit angegeben. Hinweis: In einigen Verträgen sind diese Kosten nicht separat ausgewiesen, sondern im Leistungspreis enthalten.

Wie hoch sind die jährlichen Wartungskosten?

Die Wartungsarbeiten für den Hausanschluss und die Übergabestation des Versorgers sind im Grundpreis enthalten.

Welche Kosten fallen für Neukunden an?

Als Neukunden müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Anschlusskostenbeitrag (AKB), fällt einmalig an.
  • Gegebenenfalls Kosten für Mehrlängen, falls die Leitung zum Haus eine bestimmt Länge überschreitet
  • Monatlicher Abschlag für die Wärme im Rahmen einer Jahresabrechnung
Was ist im Anschlusskostenbeitrag enthalten?

Für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Wärmenetz erheben wir einen Anschlusskostenbeitrag. Darin sind u.a. die Kosten für die Wärmeübergabestation, die Tiefbauarbeiten bzw. den Rohrgraben, die Materialkosten (Wärmeleitung ins Gebäude und Isolierung) sowie die Inbetriebnahme und Zählersetzung enthalten.

In welchem Zeitraum wird abgerechnet?

Normalerweise erhalten Sie als Nahwärmekunde eine Jahresabrechnung. Auf dieser Basis werden auch die monatlichen Abschläge berechnet. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch eine Monats- oder Quartalsabrechnung erhalten, allerdings kann dafür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr anfallen.

Wann und wie ändern sich die Preise und wie werden Kunden über Preisänderungen informiert?

Die Wärmepreise sind im jeweiligen Wärmeliefervertrag festgehalten. Preisanpassungen werden gemäß der im Vertrag festgehaltenen Preisgleitklausel weitergegeben. Die Preisgleitklausel spiegelt unterschiedliche Markt- und Bezugsbedingungen wider. Haben Sie Fragen speziell zu Ihrer Preisgleitklausel oder Ihrem Preis – dann melden Sie sich gerne bei uns.

Kann man den Nahwärmevertrag kündigen bzw. den Anbieter wechseln?

Sie können Ihren Nahwärmevertrag in der Regel nach Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Wenn Sie Ihren Nahwärmeanschluss kündigen, trennen wir die Verbindung zum Wärmenetz. Alternativ muss dann in eine eigene Feuerungsanlage investiert werden. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter von Nah- oder Fernwärme ist selten möglich. Im Gegensatz zum Strom- oder Gasnetz, sind Wärmenetze meist lokal begrenzt und eigenständig. Man spricht hier von sogenannten Insellösungen. Die Netze werden in der Regel von einem bestimmten Anbieter betrieben, der oft auch der Wärmeversorger ist. Ein Wechsel von einem Versorger zu einem anderen ist meist nicht möglich, da es nur ein Nah- bzw. Fernwärmenetz und entsprechend einen Betreiber/ Versorger gibt. Das bedeutet, wenn man keine Nah- bzw. Fernwärme mehr beziehen möchte, muss man in ein anderes Heizsystem investieren. Zum Beispiel in einen Gaskessel.

Kann man in einen anderen Tarif wechseln?

Im Gegensatz zu Strom oder Erdgas gibt es bei der Nah- bzw. Fernwärmeversorgung meist keine unterschiedlichen Tarife. Bitte fragen Sie im Wärmevertrieb nach, ob es für Ihr Versorgungsgebiet eine Vertragsalternative gibt.

Warum hat ein Wärmelieferungsvertrag eine Laufzeit von 10 Jahren?

Als Wärmekunde beziehen Sie die Wärme für die Heizung und Warmwasser aus unserem Wärmenetz. Wir investieren in das Netz und die Wärmeerzeugungsanlagen, damit Sie sicher und zuverlässig versorgt werden können. Um Investitionssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, werden Erstverträge über einen möglichst langen Zeitraum geschlossen. Als Kunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie über diesen Zeitraum nicht in eine eigene Feuerungsanlage investieren müssen.

Die Gemeinde hat eine Satzung zur Wärmeversorgung. Was regelt die Satzung?

Die Satzung wurde meist von der jeweiligen Gemeinde beschlossen. Sie regelt den Anschluss an die vorhandene Fern- bzw. Nahwärmeversorgung und die Verpflichtung der Hauseigentümer, ihre Gebäude mit Fern- bzw. Nahwärme zu beheizen. Vorrangig gilt die Pflicht zur Nutzung der Fern- bzw. Nahwärme in den gekennzeichneten Bereichen auf den Karten, die als Anlagen Bestandteil der Satzung sind. Zur Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sieht die Satzung die Möglichkeit einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vor, allerdings sind diese meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb.

Was bedeutet direkte bzw. indirekte Fahrweise bei der Hausübergabestation?

Bei der direkten Fahrweise wird das Wasser direkt aus der Wärmeleitung über den Hausanschluss in Ihre Heizkörper geleitet. Sie benötigen keinen Wärmetauscher und Ausdehnungsgefäß, allerdings müssen Ihre Heizungsrohre und Heizkörper einem Druck von 4 bar standhalten. Bei der indirekten Fahrweise wird das Wasser der Heizungsanlage durch Wärmetauscher vom Kreislauf der Nah- bzw. Fernwärmeversorgung getrennt. Das Wasser aus der Wärmeleitung gibt so nur seine Wärme an das Heizwasser ab, ohne direkt mit diesem in Berührung zu kommen. Am besten lassen Sie sich von Ihrem Heizungsbauer beraten.

Wie erhält man einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss?

Wenn Sie sich für einen Nah- oder Fernwärmeanschluss interessieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot. Mit Ihrer Unterschrift können Sie uns dann den Auftrag zur Wärmeversorgung erteilen.

Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Nah- bzw. Fernwärmeanschlusses?

Nach Klärung der technischen Details und Erteilung des Auftrages wird ein Anschlusstermin mit unserem Betrieb abgestimmt. Wichtig ist, dass auf Ihrem Grundstück keine Hindernisse für die Verlegung des Hausanschlusses vorhanden sind. Notwendige Genehmigungen im öffentlichen Raum werden von uns eingeholt.